Personalsachbearbeiter (m/w/d)
Vollzeit
ENTGELTGRUPPE
Verwaltung
unbefristet
Willkommen an der Hochschule Anhalt, einer der forschungsstärksten Hochschulen des Landes. Im Herzen Mitteldeutschlands bieten wir als eine der Innovativen Hochschulen Forschung und Lehre auf internationalem Niveau sowie beste Studien- und Lebensqualität. 500 deutsche und internationale Studierende vor allem auf eines vor: einen gelungenen Berufsstart.
Im Dezernat für Personalangelegenheiten der Hochschule Anhalt, Standort Köthen (Anhalt), ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die unbefristete Vollzeitstelle eines
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die Einstellung erfolgt in die Entgeltgruppe 9b TV-L.
Prüfung und Festsetzung von tariflichen Leistungen (Bewertung der Tätigkeiten in Bezug auf die Entgeltgruppe, Stufenfestsetzung)
eine abgeschlossene Ausbildung (Verwaltungsfachangestellte(r)/kaufmännische Ausbildung) oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Schwerpunkt Verwaltung/Personal/Recht)
möglichst mehrjährige Berufserfahrung in der Personalsachbearbeitung
einen routinierten Umgang mit MS Office sowie einem Personalverwaltungsprogramm
gute Englischkenntnisse
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. die Vorzüge eines Tarifvertrags im öffentlichen Dienst der Länder, z. B. 30 Tage Urlaub, die Gewährung einer Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersvorsorge über die VBL
flexible und familienfreundliche Arbeitszeitregelung (Gleitzeit)
bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, z. B. vielfältiges Hochschulsportangebot
Die Hochschule Anhalt ist bestrebt, die Berufschancen von Frauen zu erhöhen. Frauen werden deshalb ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Für Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige anlässlich der Bewerbung anfallende oder mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehende Kosten nicht übernehmen können.