Der Schulverband Sylt sucht zum nächstmöglichen Termin in Teilzeit, unbefristet einen
Erzieher / Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) für das Schulzentrum Sylt mit 30 Stunden
Das Schulzentrum Sylt (Gymnasium mit Gemeinschaftsschulteil) in der Trägerschaft des Schulverbandes Sylt ist zentraler Schulstandort für ca. pädagogische Begleitung und Förderung der Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig in der Zeit von 11:00 Uhr – 15:30 Uhr
Zusammenarbeit in einem pädagogischen Team mit jungen und erfahrenen Fachkräften sowie mit allen Akteuren der Schule (insbesondere auch der Schulleitung)
Unterstützung bei Aufsichten
organisatorische und pädagogische Mitarbeit auch im Austausch mit Schulsozialarbeit und Schul-Streetworker. Gestaltung der Hausaufgabenbetreuung
Unterstützung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption
kleinere OGS- Angebote / Aktivitäten erarbeiten und anbieten
eine unbefristete Anstellung in Teilzeit, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden
~ Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe TV SuE 8 a inklusive betrieblicher Altersversorgung (VBL), einer leistungsorientierten Prämie sowie Jahressonderzuwendung
~30 Tage Jahresurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) vorzugsweise in den Schulferien
~ gegebenenfalls Unterstützung bei der Wohnungssuche
~ Teilnahme und Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen (intern/extern)
~ Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie z. B. Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle, Betriebssport
staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d), sozialpädagogischer Assistent (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss wünschenswert
wünschenswert sind Erfahrungen in einer Offenen Ganztagsschule / Hort
Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Sollten Sie Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis haben, dann wenden Sie sich an Frau Arlett Böttcher, Fachdienst Personal und Organisation, Tel.:oder per E-Mail an.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.