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Fachbereichsleiterin / fachbereichsleiter patientenauskünfte

Andernach
Festanstellung
Bundeswehr
75.000 € pro Jahr
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 18 Std.
Beschreibung

Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (m/w/d) Patientenauskünfte beim Institut Präventivmedizin

Bundeswehr -Mach, was wirklich zählt.

Das Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr (InstPrävMedBw) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums der Verteidigung. Mit seinen umfangreichen präventivmedizinischen Forschungsarbeiten, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Veröffentlichungen sowie seiner bedarfsgerechten Beratung von Führung und Truppe ist das InstPrävMedBw ein wichtiger und integraler Bestandteil der Bundeswehr. Daneben stellt das InstPrävMedBw die Archivierung der Gesundheitsunterlagen der ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, sonstiger im Sanitätsdienst der Bundeswehr anfallender Dokumente/Daten und die Auskunftsgabe aus und über diese sicher.
Die Resilienzforschung des InstPrävMedBw wird im Rahmen der Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung die verteidigungsrelevanten präventivmedizinischen Aspekte mit dessen Leitspruch „Resilient im Einsatz. Gesund im Leben.“ für unsere Soldaten und Soldatinnen wissenschaftlich in den Blick nehmen und so grundlegende Voraussetzungen für die Gesundheit und Resilienz als Basis für die Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Streitkräfte schaffen.
Im InstPrävMedBw sind rund 220 Mitarbeitende (zivil und militärisch) am Hauptstandort Andernach und der Außenstelle Koblenz beschäftigt.

Stellenbeschreibung

* Sie leiten und führen den Fachbereich B3 Patientenauskünfte im InstPrävMedBw.
* Sie überwachen Art, Umfang und Rechtmäßigkeit der Erteilung von Auskünften aus den archivierten Gesundheitsunterlagen an berechtigte Personen.
* Sie erarbeiten gutachterliche ärztliche Stellungnahmen im Rahmen von Auskunftsersuchen und Schadensfällen.
* Sie arbeiten bei der Bearbeitung von Grundlagen und Weiterentwicklung des Ärztlichen Berichtswesens mit.
* Sie leiten und führen den Fachbereich B5 Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen der Bundeswehr (ODINBw).
* Sie leiten die nachgehende Vorsorge gem. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei hierzu ermächtigten Ärzten nach Ausscheiden der Betroffenen aus der Bundeswehr ein.
* Sie leiten Wehrdienstbeschädigungs-, Dienstunfall- und Berufskrankheitenverfahren ein.
* Sie erarbeiten ärztliche Stellungnahmen im Aufgabenbereich Rechnungsprüfung.

WAS FÜR SIE ZÄHLT

* Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Alternativ ist auch die Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis möglich.
* Sie erwartet ein attraktives Gehalt. Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsgesetz bewertet.
* Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann auch mit Tarifbeschäftigten erfolgen.
* Im Falle einer Einstellung als Arbeitnehmer/in erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 15 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
* Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD sowie eine zusätzliche befristete übertarifliche Fachkräftezulage gewährt werden.
* Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie maximal bis zu 63.900 Euro und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
* Bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis beträgt die Personalgewinnungszulage maximal bis zu 1.241,79 Euro und erfolgt als monatliche Zahlung über einen maximalen Zeitraum von 60 Monaten. Darüber hinaus wird für einen Zeitraum von 60 Monaten eine Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.500 Euro monatlich gewährt.
* Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.
* Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen am Betrieblichen Gesundheitsmanagement während der Arbeitszeit teilzunehmen.

Qualifikationserfordernisse

WAS FÜR UNS ZÄHLT

* Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienfachrichtung Humanmedizin mit Approbation als Ärztin bzw. Arzt.
* Sie sind Fachärztin bzw. Facharzt im Bereich Allgemeinmedizin.
* Sie verfügen über Erfahrungen in der Erstellung medizinischer Gutachten, nachgewiesen durch eine berufliche Tätigkeit von regelmäßig nicht unter zwei Jahren.
* Sie verfügen über Gleichstellungskompetenz.
* Sie erfüllen die Vorgaben des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
* Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
* Sie stimmen zu, im Falle der Verbeamtung, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
* Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anderenfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
* Für die Berufung in das Beamtenverhältnis ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich; sollte diese nicht vorliegen, kann eine Einstellung in ein Arbeitsverhältnis erfolgen.

ERWÜNSCHT

* Sie verfügen über Erfahrungen in den Bereichen Medizinischer Datenschutz und Medizinrecht.
* Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich der Arbeitsmedizin.

sonstige Informationen

* Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahren ggf. ändern kann.
* Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des höheren ärztlichen Dienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
* Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.

Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männer und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Ergänzende Informationen

Fragen zum Bewerbungsverfahren?

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte
Referat II 3.1 Direkteinstieg
+49 2203 105 2611 (Frau Behnke)
+49 2203 105 2531 (Frau Scholl)
+49 2203 105 2530 (Herr Nusch)
AC-Bewerbung-Direkteinstieg@bundeswehr.org

Bei konkreten Fragen zu Qualifikationserfordernissen und zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an das:
Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr Institutsleiterin
Tel: +49 261896 77001 (Frau Hauptbootsmann Donath, Vorzimmer)

Registrieren Sie sich auf unserem Bewerbungsportal unter https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de und betätigen Sie den Button „Karriere starten“ unten rechts.

Ihre Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte als PDF-Druckversion in Ihr Bewerbungsprofil hoch.

Ihre Bewerbung umfasst:

* Anschreiben
* Lebenslauf (tabellarisch)
* Approbation als Ärztin / Arzt
* Qualifikationen als Fachärztin/Facharzt (sowie ggf. ein aktuelles Fortbildungszertifikat)
* Nachweise zu Art und Umfang der hauptberuflichen Tätigkeiten (Arbeits- und Dienstzeugnisse)
* Bewerbungsformular (unter ANLAGEN am Ende der Ausschreibung)

und sofern vorhanden:

* Nachweise über Zusatzqualifikationen
* Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch

Bei fremdsprachigen Bewerbungsunterlagen muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt werden.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis der Anerkennung in Deutschland beizufügen.

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

#J-18808-Ljbffr

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