Gerichtsbeauftragter
Ihre Aufgabe und Funktion
Als Gerichtsbeauftragter übernehmen Sie wichtige Funktionen in Gerichten und Staatsanwaltschaften. In sachlicher Unabhängigkeit wahrnehmen Sie die Ihnen übertragenen Pflichten, ähnlich wie Richterinnen und Richter.
Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Dies unterscheidet Sie von anderen Beamten.
Bei Ihrer Tätigkeit werden Sie wichtige Teile der Rechtspflege umfassen, insbesondere:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eigentumswechseln an Grundstücken)
* Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Genehmigungen in familienrechtlichen Angelegenheiten
* Aufgaben des Familiengerichts und Betreuungsgerichts (z.B. Verpflichtung von Betreuern)
* Aufgaben des Nachlassgerichts (z.B. Testamentseröffnungen)
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Vollstreckungsschutzverfahren
Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
Die Ausbildung zum Gerichtsbeauftragten ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte.
Um diese Funktion ausüben zu können, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, darunter Deutsche Staatsangehörigkeit oder ein anderes Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Sie benötigen auch allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Die Altersgrenze beträgt 40 Jahre, bei Schwerbehinderung 43 Jahre. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.