Bei der Stadt Flensburg ist im Fachbereich Soziales und Gesundheit in der Abteilung Eingliederungshilfe ab dem 01.03.2026 die
Leitung im Sachgebiet Kinder und Jugendliche (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, die nach Entgeltgruppe S 17 TVöD bewertet ist.
Gegebenenfalls wird bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen die Funktion zunächst auf Probe für maximal 2 Jahre übertragen.
Das Sachgebiet Kinder und Jugendliche umfasst derzeit 5 Verwaltungsfachkräfte und 10 Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und ist eines von 4 Sachgebieten in der Abteilung Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit insgesamt 50 Mitarbeitenden.
Bei der Stadt Flensburg als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sind bereits seit 2004 alle Leistungen der Eingliederungshilfe, unabhängig von der gesetzlichen Grundlage (SGB VIII oder SGB IX) in einer Organisation und in einem Prozess zusammengefasst. Die Stadt Flensburg arbeitet mit der digitalen Akte.
Das Aufgabengebiet hat umfangreiche und vielfältige Schnittstellen zur Kindertagesbetreuung, zu den Schulen, zur Erziehungshilfe und zum Jugendärztlichen Dienst sowie zu den Anbietern von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Stadt Flensburg verfolgt innovative Ansätze zur Umsetzung von Inklusion. Als Teil eines hochprofessionellen interdisziplinär besetzten Teams haben Sie dadurch große Möglichkeiten der Gestaltung.
Ihre Aufgaben:
* Koordination der sozialpädagogischen Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte in ihrem Team
* Verfolgung und Auswertung der Rechtsprechung sowie aktueller pädagogischer und kinder- und jugendpsychiatrischer Erkenntnisse
* Entwicklung von Arbeitshinweisen
* Beratung und Hilfestellung der Kolleginnen und Kollegen
* Verantworten von Entscheidungen mit Leitungsvorbehalt
* aktive Mitwirkung an der Angebotssteuerung, der Weiterentwicklung von internen Prozessen sowie Leistungsangeboten
* inhaltliche Begleitung des Abschlusses von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in Abstimmung mit der Abteilungsleitung
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