Ihre Aufgaben Fachgerechte pflegerische Versorgung unserer Patient*innen Individuelle Pflegeplanung und Dokumentation des Pflegeprozesses Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeut innen Unterstützung unserer Patient*innen bei der Alltagsbewältigung Pflegeberatungen nach §37.3 Ihr Profil Abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft (z.B. Altenpfleger in, Gesundheits- und Krankenpfleger in) Einfühlungsvermögen und Freude an der Arbeit mit Menschen Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten Zuverlässigkeit und Flexibilität Führerschein Klasse B Deutschkenntnisse erforderlich Warum wir? attraktives Gehalt Firmenwagen zur Nutzung für den Arbeitsdienst inkl. Tankkarte wird gestellt Eine vielfältige Perspektive in einem krisensicheren Job Eine umfassende Einarbeitung und kontinuierliche Unterstützung durch unser Team kurze Entscheidungswege und eine offene Kommunikationskultur Selbstständiges und wertschätzendes Arbeiten in einem motivierten Umfeld Arbeitszeit nach Vereinbarung für eine ausgewogene Work-Life-Balance Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge nach Tarif angemessene Urlaubstage für Ihre Erholung Betriebliche Altersvorsorge von überdurchschnittlichen 25% Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, um sich beruflich weiterzuentwickeln Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz Firmenhandy Arbeitskleidung Corporate Benefits Firmenevents attraktive Bonusprogramme Über uns In Würde alt werden – im vertrauten Zuhause So lange wie möglich im eigenen Zuhause ein selbstbestimmtes Leben zu führen – das ist der Wunsch vieler unserer Patient*innen und deren Angehörigen. Als ambulante Pflegedienste in Essen, NRW, Niedersachsen und Bremen erfüllen wir diesen engagiert und verantwortungsbewusst, indem wir Menschen in ihrer Mobilität und in ihrem Handeln unterstützen. Dabei ist es uns ein Anliegen, bei der Förderung der gesundheitlichen Entwicklung, die persönlichen und individuellen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse jedes Patienten und jeder Patientin zu achten. Den Alltag zu Hause gut meistern können – mit der notwendigen Hilfe in den Bereichen, die selbstständig nicht mehr möglich sind. Das Pflegeversicherungsgesetz hält hierzu fest, welche Bereiche zu den „Verrichtungen des täglichen Lebens“ gehören. Diese sind ausschlaggebend für die Einstufung des entsprechenden Pflegegrads und die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.