Als anerkannter freier Träger erfüllt der Verein für soziale Rechtspflege Dresden e. V. sowohl Aufgaben der Straffälligenhilfe, als auch der Jugendhilfe.
Zum Arbeitsfeld der Straffälligenhilfe gehören folgende Projekte:
Anlauf- und Beratungsstelle für straffällig gewordene Menschen und ihre
Angehörigen
WENDESCHLEIFE - Kurzzeitwohnen für straffällig gewordene Menschen
Sozialpädagogische Intervention
Ambulant betreutes Wohnen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
FAHRPLAN Projekt zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
PIER 36 Wohnprojekt im Rahmen des Vollzugs in freien Formen
Im Rahmen der Jugendhilfe werden folgende Projekte offeriert:
Betreuungsweisungen/Entlassungsbegleitung
Täter-Opfer-Ausgleich
Hilfen zur Erziehung
Strukturprojekt Kinder inhaftierter Eltern
In der WENDESCHLEIFE bietet der VSR Dresden e. V. 7 Zimmer für Menschen an, die nach ihrer Haftentlassung nicht über eigenen Wohnraum verfügen.
PIER 36 ist ein Wohnprojekt für vier erwachsene männliche Strafgefangene im Rahmen des Vollzugs in freien Formen. Die Projektteilnehmer sind bis zu 12 Monate vor ihrer Haftentlassung im Projekt wohnhaft und erhalten eine intensive sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung.
Für die Projekte PIER 36 und WENDESCHLEIFE suchen wir ab 01.11.2025:
1 Nachtdienstmitarbeitenden für 27,5 Stunden in der Woche (7-8 Dienste/ Monat)
Im Rahmen der Nachtdienste stehen Sie den Bewohner_innen für Gespräche und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung in den Abendstunden zur Verfügung. Darüber hinaus achten Sie auf die Einhaltung der Hausordnung in den Wohnbereichen und führen Anwesenheitskontrollen durch. Wünschenswert sind Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen und ein vorbehaltloser Umgang mit dem Klientel der Straffälligenhilfe.
Der Nachtdienst beginnt um 18:45 Uhr und endet um 7:15 Uhr des Folgetages. Der Dienst umfasst einen Nachtbereitschaftsdienst von 23:00 6:00 Uhr. Die gesamte Präsenszeit im Verein, inklusive des Nachtbereitschaftsdienstes wird als Arbeitszeit angerechnet. Sie arbeiten an unterschiedlichen Wochentagen, einschließlich Wochenende im Wechsel mit den weiteren Nachtdienstmitarbeitenden.
Wir bieten eine Mitarbeit in einem jungen und innovativen Team bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe und freien Straffälligenhilfe. Die Vergütung erfolgt im Rahmen des aktuellen Mindestlohns. Es besteht darüber hinaus ein jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Interne und externe Fallberatung, Supervision und Weiterbildung sichern die Qualität der Arbeit.
Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Eine Weiterbeschäftigung über diesen Zeitraum hinaus ist angedacht.