Sicherstellung der Pflegequalität
Als Stellvertretende Pflegedienstleitung sind Sie für die Sicherstellung der Pflegequalität verantwortlich. Dazu gehört die Gewährleistung einer angemessenen Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Grundlage des SGB XI, der AVPfleWoqG, der Vorschriften des MD und der FQA sowie anderer haftungsrelevanter Vorschriften.
Die Einhaltung der aktuellen Unternehmensziele in qualitativer und quantitativer Hinsicht ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt Ihrer Arbeit.