Ihre Aufgaben
* Schulorganisatorische Verwaltungstätigkeiten (u.a. Erstellung der Stunden-, Raum- und Aufsichtspläne, Erstellung des Vertretungsplans) unter Nutzung digitaler Unterstützungssysteme und Verwaltungsprogramme
* Personaldatenpflege in der LUSD und Pflege der anfallenden behördlichen Statistiken
* Finanzplanung und Datenpflege in PPB
* Umsetzung der verlässlichen Schule einschließlich Koordinierung des Einsatzes und der Pflege des Vertretungspools
* Zusammenarbeit mit der Studienleitung bei der Vorbereitung und Durchführung des Landesabiturs
* Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Schulträger (u.a. bzgl. der externen Sporthallen sowie der dazugehörigen Schülerbeförderung)
* Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt bezüglich der baulichen Maßnahmen sowie deren Koordination (Bedarfsmeldungen, Terminabsprachen, Einweisung vor Ort)
* Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Schulprofils
* Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt für Gymnasien
* Bewährung im bisherigen Statusamt bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
* mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Sekundarstufen I und II im gymnasialen Bildungsgang sowie Erfahrungen in den Prüfungsformaten des Landesabiturs
Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
* Kenntnis und Planungserfahrung mit den einschlägigen Schulverwaltungsprogrammen wie zum Beispiel PPB
* sichere Kenntnisse der schul- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen für die beschriebenen Aufgaben
* Innovationskompetenz sowie strategische Kompetenz in der Schulentwicklung zur Steuerung und Umsetzung von schulischen Vorhaben und Projekten
* Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Schul- und der Unterrichtsentwicklung, um die Qualitätsentwicklung und -sicherung konzeptionell begleiten und weiterentwickeln zu können
* besonders ausgeprägte Dialog- und Kommunikationsfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit, um mit dem Schulleitungsteam Schulentwicklungs- und Implementierungsprozesse – auch federführend – umsetzen zu können
* nachhaltige Planungs- und Organisationsfähigkeit
* hohe Belastbarkeit
* Genderkompetenz
* Interkulturelle Kompetenz
Allgemeine Hinweise
Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.
Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.
Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom entsprechend.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).