Die Meffert AG ist einer der führenden internationalen Hersteller hochwertigster Farben und Lacke, Lasuren, Putze, Dichtmassen, Renovier- und Bautenschutzprodukte in Europa. Unsere Qualitätsprodukte sind in mehr als 60 Ländern bekannt und begleiten tagtäglich die Menschen, die öffentliche und private Lebensräume schaffen, gestalten und erhalten. Unsere Handelspartner und deren Kunden stehen dabei im Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns. Namhafte Großhändler und Baumarktkonzerne vertrauen auf unsere Qualität, Zuverlässigkeit und die Sortimentsbreite. Vielfältigkeit zieht sich dabei nicht nur durch unser gesamtes Produktsortiment, sondern auch durch das große Spektrum an Berufsfeldern innerhalb der Meffert AG.
Wir suchen ab sofort für unser Werk in Ostrau in Vollzeit einen
Industriemechaniker (m/w/d).
Wir bietenWerden Sie Teil unseres Teams – unsere Benefits für Sie:
Ganz ohne Formalitäten geht es auch bei uns nicht. Wenn Sie ein Teil der Meffert -Unternehmensgruppe werden möchten, schicken Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über unser Onlineformular oder per E-Mail an .
Werden Sie Farbwerker*in! Und setzen Sie mit uns gemeinsam die gesteckten Ziele in unserem traditionsreichen und wachstumsstarken Unternehmen um.
Wir freuen uns über alle Bewerber*innen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne:
Frau Anna-Lisa Süß
Recruiterin
Meffert AG Farbwerke · Personalabteilung · Sandweg 15 · 55543 Bad Kreuznach · Telefon 0671 / 870 – 850 ·
Hinweis für Personaldienstleister & Personalberater:
Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Bewerberinnen und Bewerber und die Einhaltung der DSGVO sehr ernst. Deshalb bitten wir Sie, auf die Zusendung von Profilen, obgleich private oder gewerbliche Beweggründe dahinterstehen, abzusehen. Personaldienstleister, Personalberater und Vermittler werden daher gebeten, keine unaufgeforderten Bewerberprofile einzureichen. Mit der Zusendung eines Profils ohne vorherige schriftliche Vereinbarung wird kein Vertragsverhältnis begründet.