Unsere Anforderungen
1. Voraussetzungen:
2. Lehrbefähigung als Fachlehrer/in für arbeitstechnische Fächer
Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft
1. Erwünscht sind:
2. Berufserfahrung bezüglich der Arbeit mit Auszubildenden und Schülerinnen und Schüler im Fachbereich Ernährung
3. Fundierte Kenntnisse im Bereich Lebensmittelrechtlicher Grundlagen, Lebensmittel-Risikomanagement und Hygienemanagement nach den HACCP-Grundsätzen sowie der International FOOD Standard (ISS) ISO 22000
4. Hohe Fach- und Methodenkompetenz in Lernprozessen in Ausbildungsberufen im Bereich Ernährung
5. Bereitschaft zur pädagogischen Begleitung von Schülerinnen und Schülern, die Ihren Weg in die Berufsausbildung bzw. in die Berufstätigkeit suchen
6. Bereitschaft, selbstorganisiertes Lernen zu fördern und projektorientiert zu unterrichten.
7. Erfahrungen in Projekt- und Teamarbeit
8. Bereitschaft zur Kooperation mit Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Partnern
9. hohe soziale Kompetenzen sowie Motivation zur Aktiven Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung der Schule
10. hohe Genderkompetenz
11. hohe interkulturelle Kompetenz
12. Erfahrungen mit der Umgestaltung arbeitstechnischer Fachräume und deren technischer Wartung und Instandhaltung
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Menschen mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ggf. ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (Amtsblatt 01/2022, S. 2 ff.) entsprechend.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra