Architekt/Bauingenieur als Bauverständiger– Entscheidung über die Zulassung von Bauvorhaben unter städtebaulichen, gestalterischen und bauordnungsrechtlichen Kriterien im Rahmen einer prozessorientierten Baugenehmigungsbearbeitung.– Qualifizierte Beratung von Bauwilligen und Architekten in baurechtlichen Fragen.