Musiker/in (m//w/d) und pädagogische Fachkraft in Einem werden!
Verbinden Sie künstlerische Intelligenz mit pädagogischer Professionalität. Im Bachelorstudiengang Instrumental- und Gesangspädagogik an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg perfektionieren Sie in acht Semestern Ihr Können auf dem Haupt- und Nebeninstrument und lernen gleichzeitig, wie Sie Ihre Begeisterung für die Musik an Lernende jeden Alters weitergeben - verständlich, kreativ und für jede Unterrichtsform gewappnet.
Was bieten wir Ihnen?
* Studienentgelt nach Studienrichtlinie TVöD-V in Höhe von 1.400 €
* Übernahme der Studiengebühren
* qualifizierte und fundierte praktische Studienabschnitte in den genannten Fachrichtungen
* Fortbildungsmöglichkeiten während der praktischen Ausbildungszeit
* Zusatzversicherung für Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst (Betriebsrente)
* fachkompetente Ausbildende und Praxisanleitende
* Anerkennung und Wertschätzung Ihrer Leistungen/Arbeit
* Spaß an und während des dualen Studiums
* eine unbefristete Übernahme und Arbeitsplatzsicherheit bei mindestens befriedigendem Abschluss des dualen Studiums bei der Praxispartnerin Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz (fünf Jahre vertragliche Bindungsfrist)
* Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
* 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr (ab 01.01.2027 31 Tage)
* Gewährung eines kostenfreien Jobtickets oder eines Deutschlandticket-Job (mit Eigenanteil)
* Zahlung von Büchergeld in Höhe von 500 Euro
Als familienfreundliches Unternehmen bieten wir Ihnen darüber hinaus:
* ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Studium und Privatleben
* ein betriebliches Gesundheitsmanagement
Inhalte des Studiums
* musikalische Praxis
* Musikpädagogik
* Musiktheorie
* Musikwissenschaft
* Physiologie
* Psychologie
Praxis: Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Konservatorium
Theorie: Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), Standort Cottbus-Sachsendorf
Die Dauer des Studienganges beträgt acht Semester.Die praktische wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 39 Stunden.
Folgende Anforderungen werden gestellt:
* Bestehen der Eignungsprüfung an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
* Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife - Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 bei doppelter Gewichtung der Unterrichtsfächer Deutsch, Musik sowie einer Fremdsprache
* die Einzelnoten in den o.g. Fächern müssen mindestens die Note 3 oder besser aufweisen
* bei ausländischen Bewerbungen sind mindestens Sprachniveau C 1 für die deutsche Sprache sowie eine Bescheinigung über die Anerkennung des Bildungsabschlusses von der Zeugnisanerkennungsstelle des staatlichen Schulamtes Brandenburg und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung nachzuweisen
* Nachweise über musikalische Vorkenntnisse / Vorbildung
Wir erwarten von Ihnen:
* ein großes Interesse an städtischen und öffentlichen Angelegenheiten
* eine hohe Einsatzbereitschaft
* Kommunikations- und Teamfähigkeit
Wünschenswert:
* Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen
Die mehrstufige Bewerberauswahl beinhaltet eine künstlerisch-pädagogische Eignungsprüfung an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg sowie ein Vorstellungsgespräch inklusive einer Präsentationsaufgabe bei der Praxispartnerin Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, die Sie im Vorfeld erhalten.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihres Alters, Ihrer Nationalität oder Ihrer sexuellen Identität. Die Stelle ist für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen geeignet.
Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erforderlich. Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für die Besetzung der Stelle ist ein vollständiger Masernimpfschutz gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer möglichen Zuschlagserteilung muss der Nachweis hierüber zwingend vorliegen.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer möglichen Zuschlagserteilung ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis abgefordert wird.