Rechtspfleger*in - Eine herausfordernde und faszinierende Karriere
Als Rechtspfleger*in sind Sie ein wichtiger Teil des deutschen Justizsystems. Ihre Aufgaben sind vielfältig und erfordern eine Vielzahl von Fähigkeiten, einschließlich Analyse, Problembehandlung und Kommunikation.
Ihre Hauptaufgaben:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen, wie z.B. Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung
* Entscheidungen über Eintragungen in Registersachen, wie Handels-, Genossenschafts- oder Güterrechtsregister
* Erteilung familienrechtlicher Genehmigungen
* Aufgaben im Familiengericht und Betreuungsgericht, einschließlich Verpflichtung von Betreuern und Überwachung deren Tätigkeit
* Aufgaben im Nachlassgericht, wie Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
* Wahrnehmung von Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte, um Rechtssuchenden weiterzuhelfen
* Festsetzung der Kosten für Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie die Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung von Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen und Zwangsverwaltung
Die Ausbildung:
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.
Einstellungsvoraussetzungen:
* Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis müssen erfüllt sein.
Das bedeutet, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen müssen.
* Sie müssen allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachweisen oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand haben.
* Das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.