Die Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation unserer Beschäftigten hat für unsere Finanzverwaltung einen zentralen Stellenwert. Mit einem breit aufgestellten behördlichen Gesundheitsmanagement (BGM) bieten wir unseren Beschäftigten und Führungskräften bereits vielfältige interne und externe Unterstützungsangebote. Um diese Strukturen gezielt auszubauen und um unser BGM nachhaltig zu stärken, schaffen wir für die Kölner Finanzämter zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Position für eine Psychologin oder einen Psychologen in Vollzeit mit 39 Std. 50 Min. wöchentlich.
In dieser Funktion gestalten Sie Ihr Aufgabenprofil aktiv und bedarfsorientiert mit. Ziel ist es, Beschäftigte, Führungskräfte und Teams durch fachliche Expertise sowie ausgeprägte Beratungskompetenz frühzeitig und unmittelbar vor Ort zu unterstützen. Auf diese Weise leisten Sie einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der individuellen Handlungssicherheit und der organisationalen Leistungsfähigkeit.
Ihre Stelle ist dem Finanzamt Köln-West zugeordnet, umfasst jedoch Aufgaben für alle Kölner Finanzämter. Der Einsatzort sowie das Zuständigkeitsgebiet erstrecken sich somit auf sämtliche sieben Standorte im Kölner Stadtgebiet. Dort arbeiten rund 1500 Beschäftigte und 80 Führungskräfte. Die Tätigkeit erfordert im Rahmen von Dienstreisen eine regelmäßige Präsenz an allen sieben Standorten.
Die Stelle ist im Rahmen eines Projekts auf zwei Jahre befristet.
AufgabenIhre Tätigkeit bietet Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entwicklung und Durchführung eines bedarfsorientierten Beratungskonzepts. Im Rahmen einer Pilotierung wird das Konzept durch Sie und den Fachbereich erarbeitet und in der Praxis erprobt.
Darüber hinaus umfasst die Stelle unter anderem die folgenden Aufgaben:
Das ist uns auch wichtig
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Für die Wahrnehmung der Aufgaben ist jedoch eine regelmäßige Arbeitszeit von mindestens 32 Wochenstunden erforderlich, um die umfassenden Aufgaben und Absprachen zur Konzeptentwicklung zuverlässig wahrnehmen zu können. Eine darüberhinausgehende Reduzierung der Arbeitszeit ist nur möglich, sofern die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung der organisatorischen Rahmenbedingungen sichergestellt werden kann.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
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