Ihre Aufgaben
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (Amtsblatt 01/18) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.
Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
* Führung der Amtsgeschäfte als Schulleiterin/Schulleiter
* Planung und Umsetzung der Personalführung und Personalentwicklung
* Planung und Koordinierung der Schulentwicklung
* Pflege der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD)
* verantwortliche Budget- und Liegenschaftsverwaltung
* Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
* Zusammenarbeit mit dem Schulträger, der Schulaufsicht, dem Beratungs- und Förderzentrum, mit allen Gruppen der Schulgemeinde sowie mit anderen Bildungseinrichtungen und außerschulischen Organisationen
* Mitarbeit im inklusiven Schulbündnis
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:
* Lehramt an Haupt- und Realschulen
* mehrjährige Unterrichtserfahrung
* Bewährung in der Wahrnehmung einer schulischen Funktionsstelle mit möglichst hoher Gesamtverantwortung
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
* erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere
o sichere schul- und personalrechtliche Kenntnisse
o Erfahrungen im Umgang mit der LUSD und dem Budgetwesen
o sehr gute Kenntnisse in der EDV-gestützten Verwaltung (z. B. mit Programmen zur Stunden- und Vertretungsplanung)
o Erfahrungen in der Arbeit mit digitalen Medien und deren konzeptionellem Einsatz im Unterricht
* unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
o Unterrichtserfahrungen in schulformübergreifenden Lerngruppen
* Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule,
o im Bereich der Weiterentwicklung einer Schule im Ganztagsprogramm bzw. des Pakts für den Nachmittag
o im Bereich der gelingenden Ausgestaltung von Übergängen zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und Schulformen
o Fähigkeit zur Repräsentation der Schule in der Öffentlichkeit und zur Netzwerkarbeit mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern
* Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
* soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
o Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u. a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
Herr Eberhard Hohlbein, zuständiger schulfachlicher Aufsichtsbeamter
Frau Hannelore Seubert, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für die Lehrkräfte
Herr Detlef Nizold, Gesamtvertretung der schwerbehinderten Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg
und den Werra-Meißner-Kreis
Rathausstraße 8
36179 Bebra