Ihre Rolle
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie nehmen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr, wie Richterinnen und Richter.
Ihre Tätigkeitsbereich ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Dazu gehören Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen, familienrechtliche Genehmigungen und mehr.
Die Vielfalt der Aufgaben erfordert eine umfassende Ausbildung und viel Erfahrung. Sie müssen in der Lage sein, komplexe rechtliche Fragen zu analysieren und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ihrer Arbeit ist die Kommunikation mit anderen Fachkräften, wie z.B. Richtern, Staatsanwälten und Anwälten.
Ausbildung und Einstellung
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Abschnitte.
Um eingestellt zu werden, müssen Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und allgemeine Hochschulreife nachweisen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.