Leitung des Pflegebereichs
Als Leitung des Pflegebereichs ist die Person verantwortlich für die eigenverantwortliche Führung der Mitarbeiter sowie die Personaleinsatzplanung und -entwicklung. Sie ist für die Koordination der Dienstleistungen und die Repräsentation der Einrichtung zuständig.
Aufgaben und Verantwortung
* Führung und Motivation von Mitarbeitern
* Personeleinsatzplanung und -entwicklung
* Koordination der Dienstleistungen
Voraussetzungen
* Zertifikat über mindestens 460 Stunden gemäß §72 SGB XI
* Hohe Fachkompetenz
* Dienstleistungsorientierung
* Organisationstalent
* Kommunikations- und Präsentationsstärke
Besonderheiten dieser Position
Die Stelle erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit. Die Person muss in der Lage sein, komplexe Aufgaben zu bewältigen und Entscheidungen selbstständig zu treffen.