Aufgaben:
* Eltern und junge Menschen im Sozialrecht beraten
* Bei Trennung oder Scheidung Eltern unterstützen
* Hilfen zur Erziehung vermitteln und Kindern und Jugendlichen bei ihrer Entwicklung begleiten
* Kinderschutz-Aufgaben wahrnehmen
* Familiengerichtliche Verfahren mitwirken
* Partner im Gemeinwesen zusammenarbeiten
Der Arbeitsort ist in Schwäbisch Hall.
Ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagoge, Sozialarbeiter oder Kindheitspädagoge ist erforderlich. Alternativ können qualifizierte Arbeitszeugnisse und Weiterbildungen vorgelegt werden.
Voraussetzungen:
* Erfahrung in der qualifizierten Beratung und Begleitung von Familien, Kindern und Jugendlichen
* Eigenverantwortlichkeit und Teamfähigkeit sowie Flexibilität
* Spaß an einer transparenten Zusammenarbeit, geprägt durch Wertschätzung
* Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Pkws im Dienstreiseverkehr gegen Kostenersatz