Neben abwechslungsreichen Tätigkeitsgebieten machen faire Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung im Rahmen der tarif-/besoldungsrechtlichen Bestimmungen nach Bundesrecht die SVLFG zu einer attraktiven Arbeitgeberin. flexible Arbeitszeiten mit verschiedenen Teilzeitmodellen und der Möglichkeit zur Telearbeit,
eine unbefristete Stelle,
eine vielseitige Tätigkeit in einem hilfsbereiten und engagierten Team,
eine betriebliche Altersvorsorge bei der VBL für Tarifbeschäftigte,
eine jährliche Sonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
einen Zuschuss zum Jobticket und
die Teilnahme/Zugang zu den Corporate Benefits Mitarbeiterangeboten.
Die Einstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund) in der Entgeltgruppe 11 (Vergütungsgruppe 9/2.3 BAT/LSV). In Abhängigkeit von der Bewerberlage können bei Neueinstellung eine übertarifliche Vorweggewährung von Stufen sowie eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich in Betracht kommen.
Sie arbeiten an der Weiterentwicklung unserer hybriden IT-Infrastruktur in Richtung Multi-Cloud-Umgebungen.
Sie bringen Ihr Wissen in Projekten zur Cloud-Migration, Automatisierung, Cloudsicherheit und Infrastruktur-Modernisierung ein.
einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss in dem Bereich (Wirtschafts-)Informatik oder einer dem zukünftigen Einsatzbereich entsprechenden Fachrichtung ( MINT ).
ein Grundverständnis für hybride IT-Landschaften (On-Premises / Cloud) und moderne Cloud-Management-Tools,
Freude an Teamarbeit, Kommunikation und dem gemeinsamen Gestalten neuer technologischer Wege,
Motivation, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Zukunft der Multi-Cloud-Landschaft der SVLFG aktiv mitzugestalten.
Die SVLFG hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind daher im Interesse der beruflichen Gleichstellung besonders erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Gleichgestellte und schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX und der geschlossenen Inklusionsvereinbarung besonders berücksichtigt.