Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf stellt fortlaufend Nachwuchskräfte für den staatsanwaltschaftlichen Dienst in den sechs Staatsanwaltschaften ihres Zuständigkeitsbezirks ein: Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal. Regelmäßig – zurzeit einmal im Monat – werden Auswahlgespräche durchgeführt.ÜbersichtInteressierte Bewerberinnen und Bewerber sollten beachten, dass eine hohe Bewerbungszahl erwartet wird. Die komplette Stellenbeschreibung finden Sie unten.VoraussetzungenFür den staatsanwaltlichen Dienst können Bewerberinnen und Bewerber eingestellt werden, die das zweite juristische Staatsexamen mit mindestens 7,76 Punkten abgeschlossen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erfolgt unter Berücksichtigung der weiteren individuellen Qualifikationen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.Beispielweise können befristet bis zum 31.12.2025 auch Bewerberinnen und Bewerber mit mindestens 7,0 Punkten im zweiten juristischen Staatsexamen zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, sofern sie besondere Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich der Strafrechtspflege nachweisen. Dazu zählen insbesondere eine erfolgreich abgeleistete Referendarstation bei einer Staatsanwaltschaft, besondere Studienleistungen im Bereich der Strafrechtspflege oder einschlägige berufliche Vortätigkeit (z.B. als Strafverteidigerin / Strafverteidiger, Amtsanwältin / Amtsanwalt oder Rechtspflegerin / Rechtspfleger).Weitere Voraussetzungen für den staatsanwaltlichen Probedienst in Nordrhein-Westfalen:Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des GrundgesetzesEintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gemäß GrundgesetzDienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sichtgeordnete wirtschaftliche Verhältnisseunbeschränkter FührungszeugnisHöchstaltersgrenze gemäß § 14 Absatz 3 LBG NRWBewerbungDie Bewerbung ist an die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, zu richten.Sie sollte mindestens folgende Angaben enthalten, soweit sich diese nicht bereits aus dem Lebenslauf ergeben:Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname, Geburtsdatum und -orteine Einverständniserklärung zur Beiziehung der Personalakten unter Angabe des Aktenzeichens und der personalaktenführenden Behördeeine Einverständniserklärung zur Speicherung der für das Bewerbungsverfahren relevanten personenbezogenen DatenBewerbungsunterlagenDer Bewerbung sollten die üblichen Unterlagen – Zeugnisse in einfacher Ablichtung – beigefügt werden, namentlich:tabellarischer LebenslaufZeugnisse der 1. und 2. juristischen StaatsprüfungBescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelergebnisse der 2. juristischen Staatsprüfungalle Zeugnisse der Arbeitsgemeinschaften und AusbildungsstationenAbiturzeugnisggfs. weitere Zeugnisse (z.B. Promotion und andere Zertifikate)Der VorstellungsterminDas Auswahlverfahren wird in Gestalt eines strukturierten Einzelgesprächs (Interview) durchgeführt. Die Einladung erfolgt in der Regel telefonisch; daher ist es wichtig, eine erreichbare Telefonnummer anzugeben (ggf. Mobiltelefonnummer). Am etwa 60 Minuten dauernden Einzelgespräch nehmen regelmäßig die Generalstaatsanwältin, ihr ständiger Vertreter, ein Leiter einer Staatsanwaltschaft aus dem Bezirk, die Gleichstellungsbeauftragte sowie ein Mitglied der Personalvertretung teil. Inhaltlich bezieht sich das Gespräch auf Aspekte des bisherigen Lebensweges, persönliche Eigenschaften sowie Ansichten und Einstellungen zu Fragen des staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereichs. Gegebenenfalls können auch kleinere Fallbeispiele mit Problem- und Konfliktsituationen erörtert werden.Nach erfolgter EinstellungBei Einstellung in den staatsanwaltlichen Dienst erfolgt Übernahme in das Richterverhältnis auf Probe (§ 12 Abs. 1 DRiG) mit einer regelmäßigen Probezeit von drei Jahren (§ 10 Abs. 1 DRiG). Während der Probezeit besteht die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels (Staatsanwältin/Staatsanwalt – Richter/in). Für die Dauer der Tätigkeit führen Richterinnen und Richter auf Probe die Bezeichnung "Staatsanwältin" oder "Staatsanwalt" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Richterinnen und Richter auf Probe erhalten Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe R 1 (LBesG NRW). In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach Maßgabe der nordrhein-westfälischen Beihilfenverordnung (BVO NRW) gewährt.Hinweis: Die Kennung am Ende der Originalstelle wurde entfernt. #J-18808-Ljbffr