Die Professur hat drei Schwerpunkte: Bürgerliches Recht, Wohnraummietrecht und Arbeitsrecht.
Fokus im Bürgerlichen Recht sind die begrifflichen Grundlagen und die darauf aufbauenden dogmatischen Strukturen des BGB.
Fokus im Wohnraummietrecht und Arbeitsrecht sind die Bedeutung von Wohnung und Arbeit als Sphären privater und beruflicher Persönlichkeitsentfaltung und die Anomalie von Boden- und Arbeitsmarkt, im Arbeitsrecht zusätzlich die Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts.
Aufgabengebiet:
Unterstützung des wiss. Personals in der Lehre, unter anderem Redaktion von Materialien, und bei der Publikations- und Forschungstätigkeit, unter anderem Recherche und Literaturbeschaffung, inhaltliche und redaktionelle Lektüren.
Erwünscht:
Studium der Rechtswissenschaft, Interesse an Grundlagen und Kritik des bürgerlichen Rechts und/oder an aktuellen Fragen bezahlbaren Wohnens und/oder der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, gute EDV-Kenntnisse, gute Englischkenntnisse (mindestens B2), Teamfähigkeit.