Bei der Stadt Remscheid ist im Fachdienst 2.51 - Jugend - zum 01.03.2026 die Stabstelle Qualitätsmanagement (w/m/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe SuE 17 TVöD ausgewiesen. Die Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie die Gewährleistung des Kinderschutzes hat in Remscheid einen sehr hohen Stellenwert. Die Stadt Remscheid arbeitet hieran in allen Bereichen permanent und mit hohem Einsatz. Die Stabstelle Qualitätsmanagement erbringt Leistungen im Kontext der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Erfüllung der Aufgaben gemäß SGB VIII, KJSG, KKG, Landeskinderschutzgesetz NRW und angrenzender Gesetze. Die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Jugendhilfe ist ein zentraler Bestandteil unserer Verantwortung – insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor möglichen Gefährdungen. Im Rahmen einer kooperativen Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe sowie weiteren Partnern entlang der Präventionskette verfolgen wir gemeinsame Ziele: eine verlässliche Kooperation und die nachhaltige Wirksamkeit unseres fachlichen Handelns. Zu den wesentlichen Aufgaben der Stabstelle gehören: Qualitätsentwicklung gemäß §§ 79 Abs. 2 und 79a SGB VIII in den Sozialen Diensten im Kinderschutz gemäß Landeskinderschutzgesetz NRW als Unterstützung der Fachdienstleitung und der Abteilungsleitungen u.a. bei der Umsetzung neuer Rechtsvorschriften Projektmanagement: Initiierung, Planung, Konzepterstellung, Steuerung, Federführung Weiterentwicklung und Koordination präventiver Netzwerke an der Remscheider Präventionskette Gremienarbeit Ihr Profil: Unabdingbare Voraussetzungen: Erfolgreich abgeschlossene Fachhochschulausbildung der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor B.A.) Eine nachweisbare, mindestens dreijährige, einschlägige und fachlich vertiefte Tätigkeit im Bereich des intervenierenden oder des präventiven Kinderschutzes. Profunde und nachweisbare Kenntnisse im Kinderschutz. Erfahrungen in der gestaltenden multiprofessionellen Netzwerkarbeit Kenntnisse über örtliche Netzwerkstrukturen der Infrastruktur Jugendhilfe Darüber hinaus sollten Sie folgende Kompetenzen mitbringen: Erfahrungen in Qualitätsmanagement-Prozessen der Jugendhilfe Lösungsorientierter Umgang mit Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Systeme an der Präventionskette Hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Eigeninitiative Teamfähigkeit und hohe kooperative Kompetenzen Sehr gute Kommunikationsfähigkeit Flexibilität und Belastbarkeit Wünschenswert wäre zudem der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Angebot: Eingruppierung in die Entgeltgruppe SuE 17 TVöD Selbständiges Arbeiten Zusammenarbeit in einem motivierten Team Fortbildungen und fachliche Beratung Haben Sie noch Fragen? Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, rufen Sie bitte die Stelleninhaberin Sabine Poppe, Tel.: 02191/16-2940 an oder schicken eine Mail an sabine.poppe@remscheid.de. Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 04.01.2026 ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einreichen. Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle bitten wir darzulegen, zu begründen und das Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Bewerbungsverfahren Beteiligte zu erteilen. Die Stadt Remscheid (ca.113.000 Einwohnerinnen und Einwohner) liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.remscheid.de abrufbar. Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!