Berufliche Herausforderung im Justizbereich: Eine umfassende Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten
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Wer sind wir?
In Nordrhein-Westfalen arbeiten rund 43.000 Menschen in verschiedenen Bereichen der Justiz zusammen, um ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft zu fördern.
Ausbildungsziele
Die staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten dauert 2,5 Jahre und beginnt am 1. September 2026. Die Auszubildenden lernen fundiertes theoretisches Wissen in Unterricht am Berufskolleg und setzen das erlernte Fachwissen erfolgreich in die Praxis um.
Jourhaus- und Verfahrenshilfe
* Führen von Protokollen in Verhandlungen und Vernehmungen
* Auskünfte an Verfahrensbeteiligte erteilen und Anträge aufnehmen
* Gerichtliche Entscheidungen veröffentlichen
* (E)-Akten zu gerichtlichen Vorgängen verwalten
* Schriftstücke anfertigen und beglaubigen
Ausbildungsdetails
Im Laufe der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung absolviert, nach 2 Jahren erfolgt eine schriftliche und eine praktische Prüfung zur Abschlussprüfung.
Einweisung in den Amtsgeschäften
Die neue Generation von Justizfachangestellten wird mit einem reibungslosen Ablauf der Büroorganisation und Verwaltung innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften vertraut gemacht.
Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Nach dem Abschluss der Ausbildung können sich die neuen Justizfachangestellten für verschiedene Weiterentwicklungsmöglichkeiten entscheiden wie z.B. zum Gerichtsvollzieher (m/w/d), Justizfachwirt (m/w/d) oder Diplom-Rechtspfleger (m/w/d).