Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Bad Ems, Abteilung 8, ist eine Vollzeitstelle zu besetzen als
Leiter (m/w/d) der Abteilung Veterinärswesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Entgelt / Besoldung: EG 15 TVöD bzw. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere das gesamte Spektrum des amtstierärztlichen Dienstes und Leitung eines kommunalen Veterinäramtes.
Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice Möglichkeiten
Strukturierte Einarbeitung in einem freundlichen Team
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
Zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
Jobrad-Leasing
Fachliche, organisatorische und verantwortungsvolle Leitung der Abteilung in allen Bereichen einer modernen Veterinärbehörde (Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Lebensmittelüberwachung, Fleischbeschau und Landwirtschaft)
Überwachung eines kreisansässigen EU-Schlachthofes
Überwachung von Betrieben aller Fachbereiche
Erfolgreiche Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst (Referendariat / Kreisexamen) bzw. Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des eigenen PKW gegen Kostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz
Belastbarkeit und Flexibilität insbesondere im Außendienst
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
kostenfreie Parkplätze
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.