Dafür brauchen wir Sie
1. Durchführung der Bauüberwachung für Bauvorhaben im Außenbezirk im Rahmen Unterhaltung Gewässerbett und Anlagen sowie Verkehrssicherungsarbeiten
2. Erstellen von Fachbeiträgen
3. Durchführung von Ortsterminen
4. Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Außenbezirkes Erkner gemäß dem "Leitfaden für Baumkontrollen an Bundeswasserstraßen"
Ihr Profil
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
5. Abgeschlossene Berufsausbildung zur Wasserbauerin / zum Wasserbauer oder in einem artverwandten körperlich/ handwerklichen Beruf (z.B. aus den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Maurerin / Maurer, Straßenbauerin / Straßenbauer, Stahlbetonbauerin / Stahlbetonbauer oder Tiefbaufacharbeiterin / Tiefbaufacharbeiter)
6. Nachweisliche Kenntnisse in der Bauüberwachung oder der verwaltungsinternen Fortbildungsmaßnahme „Bauüberwachung I und/ oder II
7. Fahrerlaubnis der Klasse B
8. Schwimmnachweis (mind. Schwimmabzeichen Bronze)
Das wäre wünschenswert:
9. Sichere Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
10. Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr auf und in unwägbarem Gelände, sowie Heben schwerer Lasten
11. Fachkundenachweis der verwaltungsinternen Fortbildung zur "Verkehrssicherheitsprüfung von Bäumen" in der WSV gem. "Leitfaden Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen" oder FLL-zertifizierte Baumkontrolleurin/ -zertifizierter Baumkontrolleur oder die Bereitschaft, dies zu erlangen.
12. Gegebenenfalls Kenntnisse über den Inhalt der VTA (Visual-Tree-Assessment), der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) sowie über die damit verbundenen DIN Vorschriften
13. Qualifizierung im Umgang mit Kettensägen (Module A-D)
14. Fähigkeit und Bereitschaft zum selbstständigen, flexiblen und eigenverantwortlichen Handeln und hohe Einsatzbereitschaft unabhängig vom Wetter
15. Sicher Umgang mit MS Office Programmen, insbesondere Excel
16. Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
17. Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz
Das bieten wir Ihnen
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 7 TVöD soweit die persönlichen und tariflichen Anforderungen erfüllt sind. Änderungen bleiben vorbehalten. Informationen zum TVöD sowie die Entgelttabelle TVöD Bund erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern ().
Das WSA Spree-Havel unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir bieten unseren Beschäftigten individuelle Arbeitszeitabsprachen sowie Teil- und Gleitzeit, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familieninteressen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus bieten wir:
18. ein spannendes, abwechslungsreiches und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld,
19. tarifgebundenes Arbeitsverhältnis (TVöD Bund),
20. Jahressonderzahlung,
21. 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage Woche,
22. betriebliche Altersversorgung,
23. Zuschüsse zur vermögenswirksamen Leistung,
24. Bezuschussung Jobticket,
25. Wohnungsfürsorge für Beschäftigte des Bundes,
26. umfangreiche Weiterbildungsangebote u.a. im eigenem Aus- und Fortbildungszentrum,
27. Sozialberatung und gesundheitliche Förderung durch Angebote vor Ort.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden für Tarifbeschäftigte bei einer Vollzeitbeschäftigung.
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme der Umzugskosten für einen Umzug an den neuen Dienstort (oder Einzugsgebiet) nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes im Anschluss an die Probezeit.
Besondere Hinweise
Die Stelle ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des §8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Für Tarifbeschäftigte des Bundes im Ressort des BMV gilt zu beachten, dass die Tätigkeiten während der Erprobungszeit zunächst nur vorübergehend übertragen werden und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine Zulage gemäß § 14 (3) TVöD gezahlt wird. Bei erfolgreichem Verlauf der Erprobungszeit wird bei einer dauerhaften Übertragung der Stelle eine Höhergruppierung vorgenommen.