Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Pflegedienstleiter wirkt qualifiziert mit Bewohnern, Angehörigen, Ärzten und externen Diensten zusammen. Er überprüft die Qualität der Pflege und des Personals sowie die sachgerechte Durchführung von Behandlungspflege.
* Erforderliche Prüfungen: Einrichtung von Pflegeplänen, Einholen von Ärztlicher Stellungnahme, Befunddokumentation
* Pflegeplanung: Sicherstellung einer angemessenen pflegerischen Versorgung, Koordination medizinischer Maßnahmen
* Dienstbesprechungen: Mitteilung wichtiger Ereignisse, Information über Bewohnerzustand, Ermittlung Bedarf an Fort- und Weiterbildung
Beratung und Entwicklungsarbeit
Die Einbindung neuer Mitarbeiter ist Teil seiner Aufgaben. Zudem gehört dazu die regelmäßige Kommunikation und die Identifizierung des individuellen Fort- und Weiterbildungsbedarfs. Auch die Transparenz bei der Personaleinsatzplanung ist ein wesentlicher Punkt. Außerdem ist er für die Unterstützung von Bewohnern zuständig.