Die Tätigkeit umfasst die Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung gemäß VO (EU) 2017/625, VO 2019/624 und Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung im Bereich der Hausschlachtung und in kleinen gewerblichen Schlachtstätten im Bereich des Landkreises Leipzig unter Aufsicht und Verantwortung eines zugeordneten amtlichen Tierarztes. Einsatzzeitpunkt und Arbeitszeitdauer richten sich nach dem Arbeitsanfall.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV Fleischuntersuchung) vom 15.09.2008.
Voraussetzung ist die Qualifikation als amtlicher Fachassistent (m/w/d) nach der Verordnung (EU) 2019/624 sowie Kenntnisse der Bestimmungen des EU- und nationalen Lebensmittelhygienerechts und des Tierseuchen- und Tierschutzrechtes.
Neben den fachlichen Voraussetzungen werden erwartet: