Mettmann (ca. 40.000 Einwohner_innen) ist eine dynamische und wachsende Stadt mit einem historischen Stadtkern. Die zentrale Lage und Nähe zur Metropolregion Rheinland, zur Landeshauptstadt Düsseldorf und der reizvolle Landschaftsgürtel mit dem weltberühmten Neandertal bieten eine hohe Lebensqualität. Die Abteilung Sicherheit und Ordnung ist für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit sowie die Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften zuständig. Das engagierte Team von 17 Mitarbeitenden bearbeitet ein breites Spektrum kommunaler Aufgaben - von der Gefahrenabwehr über das Gewerbe- und Gaststättenrecht bis hin zu Antragsverfahren der Kampfmittelfreiheit - und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und Ordnung im Stadtgebiet. Für die effektive Steuerung der Arbeitsabläufe, die verantwortungsvolle Mitarbeiterführung sowie die Koordination komplexer Verfahren suchen wir eine Abteilungsleitung Sicherheit und Ordnung (m/w/d) Die Stelle ist in Entgeltgruppe 11 TVöD (Entgelttabelle) ausgewiesen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Leitung der Ordnungsbehörde, insbesondere Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht für die 17 Mitarbeitenden Organisation und Koordinierung der Arbeitsabläufe und Planungsaufgaben innerhalb der Abteilung Budgetverantwortung (Haushaltsplanung und -kontrolle, Erstellung von Entscheidungsvorlagen, Abschluss von Verträgen, etc.) Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren sowie Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen in besonders anspruchsvollen Sachverhalten Fertigung von Stellungnahmen in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren Bearbeitung von Antragsverfahren der Kampfmittelfreiheit Teilnahme an der Rufbereitschaft abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirtin/ Verwaltungsfachwirt) umfassende Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (Verwaltungsverfahrensgesetz, Ordnungsbehördengesetz sowie ordnungsbehördlicher Verwaltungs- und Ausführungsverordnungen, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Glücksspielstaatsvertrag, kommunale Satzungen, Haushaltsrecht usw.) mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung im Bereich einer kommunalen Ordnungsbehörde Darüber hinaus: ausgeprägte Kommunikationsstärke sowie ein hohes Maß an Motivation und Belastbarkeit Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verbunden mit sozialer Kompetenz, Empathie, Konfliktfähigkeit gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Fähigkeit zum selbstständigen und sorgfältigen Arbeiten unter Beachtung von termin- bzw. fristgebundenen Angelegenheiten Bereitschaft von Arbeitsausübungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten Besitz des Führerscheines B (früher Klasse III) eine sinnstiftende Aufgabe mit hoher Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortung eine leistungsgerechte Vergütung mit zusätzlicher Betriebsrente zur Altersversorgung für Tarifbeschäftigte und weiteren finanziellen Leistungen (z. B. eine Jahressonderzahlung, ggf. ein Leistungsentgelt sowie einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen) 30 Tage Jahresurlaub sowie arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester einen attraktiven, sicheren und modernen Arbeitsplatz im Herzen der Metropolregion Rheinland mit sehr guter Anbindung an die umliegenden Städte die Möglichkeit einer flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung die Möglichkeit zur Tätigkeit im Home-Office die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie kooperieren wir mit dem pme Familienservice, der Ihnen umfassende Unterstützungsleistungen in jeder Lebensphase (von Kinderbetreuung bis zu Eldercare) anbietet corporate benefits - Angebote für Mitarbeitende mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken Netzwerken und dabei gleichzeitig etwas für die Gesundheit tun? Dann nutzen Sie die Sportangebote unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Das Jobrad-Leasing ermöglicht zugleich einen aktiven Arbeitsweg Grundsätzlich können die Aufgaben auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann, orientiert an den dienstlichen Erfordernissen, vereinbart werden. Die Stadtverwaltung verfolgt proaktiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Auswahlentscheidungen erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie der Regelungen des Gleichstellungsplans der Kreisstadt Mettmann. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind erwünscht. Bewerbungen von ehrenamtlich Engagierten, zum Beispiel von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann, werden begrüßt. Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr können bei Interesse direkt in die Tagesbereitschaft aufgenommen werden.