Das Polizeipräsidium Duisburg beabsichtigt, die nachfolgende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Sachbearbeitung (w/m/d) im Sachgebiet ZA 13 – Bereich wirtschaftliche Angelegenheiten in der Direktion Zentrale Aufgaben
Wer wir sind
Die Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) unterstützt das Polizeipräsidium Duisburg in sämtlichen Verwaltungs- und Serviceangelegenheiten. Sie gliedert sich in folgende Organisationseinheiten:
* Führungsstelle
* Dezernat ZA 1 – Rechts- und Wirtschaftsangelegenheiten
* Dezernat ZA 2 – Personalangelegenheiten
* Dezernat ZA 3 – Technik
* Polizeiärztlicher Dienst
Was wir Ihnen bieten
Bei uns erwartet Sie eine Tätigkeit mit Sinn und Gestaltungsspielraum – eingebettet in ein starkes Team:
* Flexible Arbeitszeiten und eine moderne Arbeitsorganisation
* Möglichkeit zur Telearbeit nach der Einarbeitungsphase (im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten)
* Ein kollegiales, wertschätzendes Arbeitsumfeld
* Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Vielfältige Angebote im behördlichen Gesundheitsmanagement
* Eine zentral gelegene Dienststelle mit hervorragender Verkehrsanbindung
Ihre Aufgaben
* Stellvertretung der Sachgebietsleitung
* Unterstützung der/des Beauftragten des Haushalts im Rahmen des Berichtswesens, Controllings und der Auswertung und Deutung von vorhandenen Datensätzen
* Unterstützung der/des BdH bei der Haushaltsmittelüberwachung durch monatliche Berichtsauswertungen
* Unterstützung bei der Entwicklung von behördeneigenen Konzepten zur direktionsübergreifenden Erfassung der Datensätze in EPOS.NRW/SAP nach den Vorgaben des Landes NRW und Sicherstellung der erlasskonformen Rechnungsaufstellung
* Fortführen der dezentralen Anlagenbuchhaltung für die Budgetuntereinheit PP Duisburg
* Bearbeitung von Angelegenheiten zu EPOS.NRW/ SAP nach Weisung der Dienststellenleitung
* Vorbereitung und Durchführung Jahresabschluss
* Vorbereitung und Durchführung der monatlichen Periodenabschlüsse
* Unterstützung in der Kosten- und Leistungsrechnung
* Erwerb und Anwendung der Kenntnisse im Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Profil
Erforderlich
* Beamtin oder Beamter mit der Befähigung für die LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes NRW, der Deutschen Rentenversicherung, des allgemeinen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (vgl., § 1 VAP 2.1)
oder
* Beamte, die die Voraussetzungen gem. § 1 a VAP 2.1 erfüllen (z. B. Diplom Finanzwirte oder - Rechtspfleger)
oder
* Bundesbeamte oder Beamte anderer Bundesländer, die die Voraussetzungen gem. § 10 LBG NRW, § 50 I LVO NRW erfüllen (Beamte, die die Laufbahnbefähigung vor bzw. nach dem 01.04.2009 erworben haben).
oder
* Bewerben können sich auch tariflich Beschäftigte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, erfüllen.
Wünschenswert
* Gute Kenntnisse in der Verwaltungssoftware SAP
* Gute Kenntnisse aus der Landeshaushaltsordnung (LHO)
* Engagement und selbstständige Arbeitsbereitschaft
* Team- & Kommunikationsfähigkeit
* Fortbildungsbereitschaft
* Fachwissen
* Ergebnisorientierung / Leistungsmotivation
* Organisations- und Planungsfähigkeit
* Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten (insbesondere Word, Excel)
Bewerbungsverfahren
Interessiert? Dann bewerben Sie sich schnell und unkompliziert über das Jobportal der Polizei NRW .
Den direkten Link zur Ausschreibung finden Sie hier .
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, aktuelle Beurteilung bzw. dienstliche Beurteilungen) bis zum 01.04.2026 ein.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und vielleicht schon bald in unserem Team zu begrüßen!
Hinweise:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Der Arbeitsbereich ist grundsätzlich eine Vollzeitstelle, eine Teilzeitbeschäftigung ist jedoch auch möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.