Stellenausschreibung
des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau
Bei der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, Landkreis Rhein-Lahn, ist die Stelle
des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
zum 11. Januar 2027 wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich nicht um eine Wiederwahl bewerben.
Zur Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau gehören die Städte Bad Ems und Nassau sowie 26 Ortsgemeinden mit rund 28.700 Einwohnern auf einer Fläche von ca. 155 Quadratkilometern.
Das Verwaltungsgebiet liegt im Naturpark Nassau im Rhein-Lahn-Kreis, im Nordosten von Rheinland-Pfalz. Die Stadt Bad Ems hat die Funktion eines Mittelzentrums und die Stadt Nassau die Funktion eines Grundzentrums inne. Der Sitz der Verbandsgemeinde ist Bad Ems.
Weitere Informationen sind auf dieser Website einsehbar.
Der Bürgermeister (m/w/d) wird am Sonntag, dem 06. September 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei der Wahl kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 20. September 2026, eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 3 / B 4 eingestuft. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit möglich. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) ist, wer
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
am Tag der Wahl (06. September 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zum hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d) kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Unabhängig von der Bewerbung auf diese Ausschreibung, ist zur Teilnahme als Bewerber (m/w/d) an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber (m/w/d) nach der Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Die Frist zur
Einreichung des Wahlvorschlages läuft am 48. Tage vor der Wahl (20. Juli 2026, 18 Uhr) ab (Ausschlussfrist). Nähere Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tage vor der Wahl im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Bad Ems - Nassau (Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde) öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politischen Parteien und / oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und / oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und / oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Gesucht wird eine kreative, zielstrebige, verantwortungsbewusste sowie entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die die Mitarbeiterschaft motiviert. Der Bewerber(m/w/d) soll befähigt sein, mit dem Verbandsgemeinderat, seinen Ausschüssen sowie den Städten und Ortsgemeinden vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, den Kontakt zur Bevölkerung und zur heimischen Wirtschaft zu pflegen und die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen kooperativ, wirtschaftlich und bürgernah zu führen. Es wird erwartet, dass der Bürgermeister (m/w/d) seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau nimmt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 10. Juni 2026 (keine Ausschlussfrist) an die:
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau
- Stichwort Bürgermeisterwahl -
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems