Wie du zum Finanzexperten wirst
* 2-jährige Ausbildung, davon insgesamt 16 Monate berufspraktische Ausbildung im Finanzamt und insgesamt 8 Monate Blockunterricht an der Landesfinanzschule NRW
* vom ersten Ausbildungstag an monatlich rund 1.500 Euro Gehalt
* nach erfolgreicher Ausbildung sichere Anstellung und gute Berufsentwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in der Finanzverwaltung NRW
Praktische Ausbildung im Finanzamt
Wechselnd praktische Ausbildung im Finanzamt und Theorieunterricht an der Landesfinanzschule
* Schwerpunkt der praktischen Ausbildung im sogenannten Veranlagungsbereich - Bearbeitung von Steuererklärungen der Bürger und Unternehmer
* intensive Betreuung in den extra für die Ausbildung eingerichteten Lehrbezirken
* organisierte Arbeitsgemeinschaften, die in der Theorie gelernte Inhalte mit der Berufspraxis verknüpfen
Blockunterricht an der Landesfinanzschule
Verteilung des Unterrichts auf 3 Blöcke über die gesamte Ausbildungsdauer
* Unterbringung auf dem Campus in möblierten Einzelzimmern mit eigenem Bad und Vollverpflegung gegen ein geringes Entgelt
* Unterricht in Klassenverbänden von bis zu maximal 25 Personen
* überwiegend vormittags Unterricht nach einem fest vorgegebenen Stundenplan
* durch Dozenten betreute Nacharbeit am Nachmittag
* Unterrichtsfächer (Auszug): Allgemeines Abgabenrecht, Steuern vom Einkommen und Ertrag, Umsatzsteuer, Buchführung und Bilanzwesen, Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)
Perspektiven
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erwarten Sie einen sicheren Arbeitsplatz, sowie gute Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten im Innendienst (Finanzamt, Oberfinanzdirektion) oder im Außendienst (Lohnsteueraußenprüfung, Vollziehungstätigkeit) der Finanzverwaltung NRW.
Flexible Arbeitszeiten, Teilzeittätigkeit und Homeoffice-Plätze sorgen für eine optimale Work-Life-Balance.
Wir begrüßen auch Bewerbungen von geeigneten Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Menschen.
Wir wenden uns ausdrücklich an Menschen mit Migrationshintergrund, die im Zeitpunkt der Einstellung eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. eines Staats mit einem EU-Rechtsabkommen besitzen.