Wer sich für die Karriere als Strafvollzugsbeamter entscheidet
Sie möchten Ihre Karriere in einem verantwortungsvollen und herausfordernden Bereich starten? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung auszubilden und zu entwickeln.
Unser Anforderungsprofil
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* mindestens 18 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt
* deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Was Sie erwartet?
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres, dauert zwei Jahre und erfolgt in wechselnden Blöcken.
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm findet Ihre theoretische Ausbildung (insgesamt neun Monate) statt.
* Dort lernen Sie u. a. die vollzugsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, erhalten Einblicke in Kriminologie oder Pädagogik und werden in Sicherungstechniken, Kommunikation und Konfliktmanagement ausgebildet.
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvieren Sie bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate).
Ihre berufliche Zukunft
* Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vorgesehen.
* Freuen Sie sich auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
* Steigen Sie bei uns die Karriereleiter hinauf: Mit zunehmender Berufserfahrung – und entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Ihnen unterschiedliche Funktionen offen.
* Dementsprechend steigt auch Ihre Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11.
Warum unsere Ausbildung?
* Einstellungen sind jederzeit möglich - auch vor Ausbildungsstart.
* Auch Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
* Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.