Jobbeschreibung
Als Rechtspfleger/-in sind Sie als Fachjurist/-in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie wahrnehmen die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit, ähnlich wie Richter/-innen. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Der Aufgabenbereich der Rechtspfleger/-innen ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.
Hervorzuheben sind folgende Tätigkeiten:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen
* Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts
* Aufgaben des Nachlassgerichts
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen
* Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten
* Bearbeitung der Insolvenzverfahren
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen
Unterstützung und Fortbildung
Als Rechtspfleger/-in erhalten Sie eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Ausbildung vermittelt Ihnen die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten.
Die schriftliche Prüfung findet gegen Ende Ihrer Ausbildung statt. Sollten Sie die Prüfung bestehen, verleihen Ihnen die Hochschule dann den akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH).
Einstellungsvoraussetzungen
Um eingestellt zu werden, müssen Sie:
* die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen
* die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen
* das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bei gleicher Eignung wird der Vorzug bei der Auswahl schwerbehinderter Personen gegeben.