Das Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT) ist „DER“ Dienstleister der Polizei Rheinland-Pfalz. Fachlichkeiten und Zuständigkeit der sieben Abteilungen des PP ELT umfassen die spezifische Einsatzunterstützung auf Landes- und Bundesebene (Bereitschaftspolizei und Spezialeinheiten) sowie die Einsatzkompetenz auf den schiffbaren Wasserstraßen des Landes (Wasserschutzpolizei).
Die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Beschaffung, Technik und Gesundheitsmanagement erfolgt in landesweiter Zuständigkeit für alle Polizeibehörden sowie für weitere Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag des Landes Rheinland-Pfalz. Hinzu kommen die Verwaltung des Personals und des Haushalts sowie der Liegenschaften des Präsidiums.
Standorte des Präsidiums befinden sich im gesamten Bundesland. Liegenschaften in Mainz, Enkenbach-Alsenborn, Koblenz und Wittlich-Wengerohr werden ergänzt um insgesamt sieben Wasserschutzpolizeistationen und Außenstellen sowie um den Standort der Polizeihubschrauberstaffel in Winningen. Aufnahme des Wirkbetriebs des PP ELT ist 2017; die Zahl der Beschäftigten beläuft sich auf rund 1.850 Personen.
Zur Verstärkung des Präsidialstabs, PS 2 – Personal-/Organisationsentwicklung, suchen wir unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) oder eine Verwaltungsbeamtin oder einen Verwaltungsbeamten (m/w/d) für die
Sachbearbeitung mit dem Schwerpunkt Personalgewinnung und -bindung
PS 2 – Personal-/Organisationsentwicklung
Kennziffer (5/PS2/2026)
Dienstort: Mainz
Das Sachgebiet PS 2 – Personal-/Organisationsentwicklung im Präsidialstab stellt eine Verbindungskomponente zwischen der Leitung des PP ELT und den einzelnen Abteilungen dar.
Neben der Bearbeitung verwaltungsspezifischer Angelegenheiten zwischen der Behördenleitung und den sieben Abteilungen des PP ELT erfüllt PS 2 vorrangig folgende Aufgaben:
AufgabenIhre Aufgaben
Anforderungsprofil
Soweit es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine sogenannte „sicherheitsempfindliche Tätigkeit“ handelt, ist die endgültige Übertragung dieser Stelle abhängig von der erfolgreich und erkenntnisfrei abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung nach dem LSÜG (Landessicherheitsüberprüfungsgesetz).
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Werte
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Wir sind bestrebt, den Frauenanteil unserer Beschäftigten zu erhöhen und daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft ist der Bewerbung beizufügen.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG. Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website
unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/ Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘. Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Wir bietenUnser Angebot
Im Rahmen der Unterstützung einer guten Work-Life-Balance sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten wir eine möglichst flexible Dienstzeitgestaltung .
Das Wohlbefinden unserer Beschäftigten steht an oberster Stelle und wird daher durch ein ausgeprägtes Behördliches Gesundheitsmanagement unterstützt.
Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und geben Möglichkeiten zur gezielten, fachlichen Aus- und Weiterbildung.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist grundsätzlich eine Einstellung in einem Beamtenverhältnis bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesG möglich. Alternativ kann bei Vorliegen der tarifrechtlichen Voraussetzungen eine Einstellung im Beschäftigtenverhältnis bis zur Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erfolgen. Die Besoldungs-/Entgelttabelle finden Sie unter .
Die zu besetzende Stelle umfasst eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden (Tarif) oder 40 Stunden (Beamtinnen/Beamte) und ist für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
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