Folgende Voraussetzung ist zu erfüllen:
• ein abgeschlossenes Studium (Diplom, Bachelor oder Master) mit dem Hauptfach Fagott an einer Musikhochschule
Eine Lehrbefähigung in einem weiteren Unterrichtsfach, insbesondere im Fach Blockflöte, ist ausdrücklich wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.
Wir erwarten weiterhin:
• pädagogisches Einfühlungsvermögen, didaktische und methodische Kompetenz
• Unterrichtserfahrung sowohl mit Kindern als auch mit Erwachsenen
• die Fähigkeit und Bereitschaft Ensembles zu leiten
• die Bereitschaft, auch an den Außenstellen der Musikschule zu unterrichten
• Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit im Umgang mit Kindern, Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen
• aktive Mitarbeit an den vielfältigen Aktivitäten der Städtischen Musikschule
• Souveränität im Gruppenunterricht und auch die Bereitschaft zum Umgang mit heterogenen Großgruppen, insbesondere in Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen
• Unterricht in projektbezogenen Unterrichtsformen
• die Fähigkeit, mit digitalen Endgeräten umzugehen und diese in die Unterrichtspraxis zu integrieren
Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach 1970 geboren sind ist zudem ein Nachweis über Masernschutz oder Masernimmunität erforderlich.
Wir bieten:
• einen krisensicheren Arbeitsplatz
• gute Work-Life-Balance
• vielfältige Weiterbildungsangebote
• Betriebssportangebote
• Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsvorsorge
• eine zusätzliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse Bayern
• Jahressonderzahlung und Leistungsprämie
• vermögenswirksame Leistungen
• einen Zuschuss zum Job- oder Deutschlandticket (20 €/Monat) und die Möglichkeit zum Fahrradleasing
• gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, sowie gute Parkmöglichkeiten
• 30 Tage Urlaub im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
• zusätzliche freie Tage am 24.12. und 31.12. sowie ein halber freier Tag am Faschingsdienstag
• Ferienbetreuung sowie Betriebskita für Kinder städtischer Mitarbeiter*innen