Mitarbeiter*in in Bauleitung Massariakontrolle und Baumpflege Platane
Stellenart: unbefristet
Entgelt/Besoldung: Entgeltgruppe 10 TVöD bzw. Arbeitszeitumfang: Voll- und Teilzeit
Die Abteilung Waldungen und Baumpflege gehört zum Fachbereich Grün und Gruga und befasst sich in eigener Flächenverantwortung mit der Pflege und Entwicklung des Stadtwaldes, nebst den zugehörigen Infrastrukturen sowie als Dienstleister für die Verkehrssicherheit und Pflege der urbanen Baumbestände der Stadt Essen außerhalb des Waldes.
Überprüfung, Planung, Vergabebeteiligung und Bauleitung von Baumpflegearbeiten mit dem besonderen Aufgabenschwerpunkt Massariabefall von Platanen im gesamten Stadtbaumbestand
Planung, Vorsichtung und vergabegerechte Aufbereitung der Auftragslage zur belastbaren Massenermittlung sowie Entwurf von Leistungsverzeichnissen
Sicherstellung von Baustellen- und Arbeitssicherheit im öffentlichen Verkehrsraum
Dokumentation und Abrechnung der Unternehmerleistungen
Zusätzlich betriebliche Altersvorsorge
Gleitzeit
Vergünstigungen/Corporate Benefits App
Gute Fortbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen
Abgeschlossene Weiterbildung zum*zur Meister*in/Bachelor Professional oder Techniker*in/staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt*in jeweils der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung als Meister*in bzw. Anwenderkenntnisse Fachverfahren SAP RE/FX, proBaum/ArcGIS bzw. Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3)
Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (deutscher Schulabschluss oder nachweislich C1 (GER) Niveau) sind wünschenswert
Soziale Kompetenz: Durchsetzungsfähigkeit | Kontaktfähigkeit | Konfliktfähigkeit
Wir freuen uns daher auf Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Frau Schröder,