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Rektorin/rektor - einer grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 schülerinnen und schülern - (w/m/d) an der in hattersheim am main

Monheim am Rhein
Robinson-Schule
Schüler
Inserat online seit: Veröffentlicht vor 7 Std.
Beschreibung

Rektorin/Rektor - einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern - (w/m/d) an der Robinson-Schule in Hattersheim am Main

Robinson-Schule

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Über uns

Die Robinson-Schule ist eine 5-zügige Grundschule in einem heterogenen Einzugsgebiet. Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Unterrichtsentwicklung besonders in Hinblick auf den Ganztag, Inklusion, Arbeit mit Schülerinnen und Schülern ohne hinreichende Deutschkenntnisse sowie die Förderung und Forderung aller Schülerinnen und Schülern. Großen Wert legen wir auf Kooperation und einen achtsamen sowie kollegialen Umgang im Kollegium und der gesamten Schulgemeinde. In absehbarer Zukunft wird ein Teil unserer Schülerinnen und Schüler an eine neu erbaute dritte Grundschule in Hattersheim wechseln.

Ihre Aufgaben

* Verwaltung und Organisation des Schulbetriebes in den Bereichen Budgetverwaltung, Personalführung sowie Schülerverwaltung
* Steuerung der pädagogischen und curricularen Schulentwicklung, wie zum Beispiel in den folgenden Bereichen:

o Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den Zielvereinbarungen nach Schulentwicklungsgesprächen, der externen Evaluation und dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität

o Planung und weitere Ausgestaltung des ganztägigen Lernens im Hinblick auf den Anspruch auf ganztägige Betreuung ab August 2026 in Kooperation mit der Schulkindbetreuung

o Weiterentwicklung des Medienbildungskonzepts in Zusammenarbeit mit den IT-Beauftragten und dem Kollegium sowie Weiterentwicklung des digitalen Angebots der Schule

o Begleitung des Prozesses zum Aufbau der 3. Grundschule in Hattersheim und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Robinson-Schule

o Weiterentwicklung der inhaltlichen Ausgestaltung der inklusiven Beschulung

o Weiterentwicklung des Konzepts "Bewegte Schule"
o Umsetzung und Fortführung des Konzepts Internet-ABC

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

* Lehramt an Grundschulen
* mindestens vierjährige Unterrichtserfahrung in einer Grundschule
* mindestens zweijährige Tätigkeit im Leitungsteam einer Grundschule

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

* ein hohes Maß an Organisationskompetenz und Innovationsfähigkeit, verbunden mit der Umsetzung und Evaluation von Maßnahmen der qualitativen Schul- und Unterrichtsentwicklung, insbesondere durch die Mitarbeit in Steuer- und Arbeitsgruppen
* sehr gute Kenntnisse in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
* gut ausgeprägte Kenntnisse im Bereich der Ganztagsschulentwicklung
* erfolgreiche Tätigkeit im Bereich der inklusiven Beschulung sowie gute Kenntnisse in der Förderung des selbständigen Lernens
* ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit
* eine sehr gut ausgeprägte Kompetenz zur wertschätzenden Kommunikation im schulischen und außerschulischen Kontext durch entsprechende Fortbildungen und/oder kollegiale Fallberatung
* Medienkompetenz
* Konfliktfähigkeit
* Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen sowie zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
* Fortbildungen zur Vorbereitung auf die Übernahme von Schulleitungstätigkeiten (bspw. QSH oder LUSD)
* Kenntnisse zum HPVG

Unsere Angebote

Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket).

Allgemeine Hinweise

Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Bewerbung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.

Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßnahmen:

* Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
* Bei elektronischen Bewerbungen auf Schulleiterinnen- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), entfällt die zusätzliche unmittelbare Bewerbung beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

* Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
* Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
* Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
* Das für die Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens zuständige Fachreferat des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen.

* Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailanschrift und Handynummer).

* Eingangsbestätigungen werden nur per E-Mail versandt.
* Die Postanschrift des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen für Bewerbungen in Papierform lautet: Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Luisenplatz 10, 65185 Wiesbaden

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