Sie beraten pflegebedürftige Menschen in der vollstationären Pflege sowie deren Angehörige nach § 132 g SGB V, insbesondere mit Blick auf die letzte Lebensphase.
Sie begleiten den Beratungsprozess und sind verantwortlich für dessen Dokumentation und Archivierung gemäß dem Konzept Advance Care Planning und unseren internen Standards.
Sie arbeiten eng zusammen mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den Seniorenhäusern, mit Palliativbeauftragten, gesetzlichen Vertretungen sowie externen Diensten, besonders mit Hospizdiensten.
Sie schulen und beraten die Mitarbeitenden vor Ort.
Sie bringen sich aktiv in die regionale Implementierung des Angebotes ein.
Gesprächsbegleiter/in Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V in Teilzeit (m/w/d)
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin, Kinderkrankenpflegerin, Heilerziehungspflegerin, Heilpädagoge/in oder eine andere vergleichbare Qualifikation. Alternativ haben Sie einen einschlägigen Studienabschluss im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Geistes-, Sozial- oder Erziehungswissenschaften.
Sie bringen mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung (mindestens 50%-Stellenumfang) innerhalb der letzten acht Jahre in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst/Hospizdienst oder einer vergleichbaren Einrichtung mit.
Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung als ACP-Begleiter/in zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) nach § 132g Abs. 3 SGB V.
Ein Führerschein der Klasse B ist wünschenswert
Sie haben die Chance auf kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen sowie Supervision in einem Team von Gesprächsbegleitenden.
Sie bekommen eine betriebliche Alterszusatzversorgung, sowie weitere attraktive Sozialleistungen.
Sie können Ihr Traumfahrrad ganz einfach über unser BusinessBike-Leasing sichern.