Verantwortung für ältere Menschen
* Die Unterstützung bei der selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung umfasst die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, Wünsche und Interessen.
* Pflegerische Tätigkeiten umfassen u.a. das Bewegen, Grooming, Ernährung und Schlafen des Patienten.
* Hilfeplanungen werden durch einzelne Absprachen mit Klientinnen und Klienten festgelegt.
Ein besonderes Anliegen ist die Fähigkeit, Ratschläge in aktuellen Angelegenheiten zu geben und dabei Empathie und Verständnis für den Einzelnen zu zeigen.
Qualifikationen
* Der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegeperson ist erforderlich.
* Eine Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst ist zwingend erforderlich.
* Es ist wichtig, dass die Person, die sich bewirbt, Einfühlungsvermögen zeigt, besonders wenn sie mit blinden oder sehbehinderten Erwachsenen zusammenarbeitet.
* Die Reflexion über eigene Handlungen und die Strukturierung von Arbeitsprozessen sind notwendige Kompetenzen.