Tiefbauamt - Abteilung Straßen- und Brückenbau -
Straßenbauermeister (w/m/d) oder Tiefbautechnikerinnen / Tiefbautechniker (w/m/d)
Gefordert ist u. a. eine abgeschlossene Weiterbildung zur Straßenbauermeisterin / zum Straßenbauermeister oder zur Bautechnikerin / zum Bautechniker mit dem Schwerpunkt Tiefbau oder eine vergleichbare Qualifikation mit einer für die Tätigkeit qualifizierenden Berufserfahrung.