Berufsbildung in der Pflege
Menschen in unterschiedlichen Lebensabschnitten und Lebenssituationen zu unterstützen, das ist die Herausforderung und auch der Erfolg eines Pflegefachmannes/Pflegefachfrau. Als Auszubildender im Bereich der Pflege erwerben Sie umfassende berufliche generalistische Handlungskompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen.
Was erwarten Sie als Auszubildender?
* Die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in fünf Kompetenzbereichen
* Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren
* Kommunikation und Beratung personen- und situationsbezogen gestalten
* Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten
* Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
Wie erfolgt Ihre Ausbildung?
* Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden
* Die praktische Ausbildung gliedert sich in Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze sowie weitere Einsätze
* Die Pflichteinsätze werden durchgeführt in der allgemeinen Akutpflege in stationären Einrichtungen, der allgemeinen Langzeitpflege in stationären Einrichtungen und der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege
* Weitere Einsätze sind auch in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeigneten Einrichtungen möglich
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
* Mittlerer Schulabschluss oder erfolgreich abgeschlossene sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung
* Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige Schulausbildung und erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung oder erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
* Abschluss als Pflegefachhelfer*in (Altenpflege), Pflegefachhelfer*in (Krankenpflege)
* Zuverlässigkeitsnachweis, gesundheitliche Eignung und Nachweis über einen ausreichenden Masernimpfschutz, Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Wozu führt Ihre Ausbildung?
* Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
* Fähigkeit, vorbehaltene Tätigkeiten zu übernehmen
* Optionale Spezialisierungen in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder Altenpfleger*Altenpflegerin
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