Die Berliner Wasserbetriebe sind mit über 4.600 Mitarbeiter:innen das größte Unternehmen der Wasser- und Abwasserbranche in Deutschland. Als Unternehmen des Landes Berlin gestalten und fördern wir die lebenswerte, moderne Metropole Berlin. Die Berliner Wasserbetriebe gelten weit über die Stadtgrenzen hinaus als stabiles Wirtschaftsunternehmen und verlässlicher Arbeitgeber. Beginn / Rahmenbedingungen: ab sofort/ unbefristet
Dazu gehören Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen, erste Hilfe und Impfungen und die Beratung im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM) oder bei Sucht.
Umsetzung der in §3 ASiG festgelegten Aufgaben eines Betriebsarztes/ -ärztin
Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Arbeitssicherheit
Unterweisung von Schulungen je nach Ausbildungsstand
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (Weitere Weiterbildungskurse werden erstattet)
Alternativ: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossene Weiterbildung zu einer anderen Fächärztin/ zu einem anderen Facharzt mit unmittelbarer Patientenversorgung (z.B. Innere Medizin, Allgemeinmedizin etc.)
Anwenderkenntnisse von MS Office
Wünschenswert Führerschein Klasse B
Nachhaltiger Umweltschutz durch aktive Forschung
Vielfältige Karriereperspektiven und -förderung (z. B. Female Leadership Programm, individuelle Personalentwicklungspläne, interne Weiterbildungsmöglichkeiten)
Ausgewogene Work-Life-Balance: 39-Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub/Jahr, bei entsprechender Tätigkeit kann 60 % der Arbeitszeit je Quartal im Homeoffice erfolgen, diverse Arbeitszeitmodelle (z. B. Sabbatical, Gleitzeit, Teilzeit, 10 zusätzliche Urlaubstage durch Entgeltumwandlung, etc.), Betriebliche Altersvorsorge (VBL), Vermögenswirksame Leistungen (VWL), Zuschuss zum Deutschlandticket Job, Corporate Benefits Mitarbeiterangebote, 39 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Wir bieten Ihnen eine Vergütung in der Entgeltgruppe 14 nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) an. Je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann eine Eingruppierung auch in eine niedrigere Entgeltgruppe erfolgen.