Rechtspfleger oder Rechtspflegende im Strafvollzug
Sie unterstützen die Aufsicht und Betreuung von Gefangenen in Justizvollzugsanstalten.
* Als Rechtspflegender oder Rechtspflegende sind Sie an der Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung von Gefangenen beteiligt. Dazu gehören das Überwachen des Tagesablaufs, die Unterstützung bei sportlichen Aktivitäten sowie die Beurteilung der Inhaftierten.
* Im Rahmen der Ausbildung werden Sie in Sicherheitsmaßnahmen, Kommunikation und Konfliktlösung ausgebildet. Diese Kenntnisse helfen Ihnen dabei, effektiv mit den Gefangenen umzugehen und sicherzustellen, dass sie sich gut entwickeln können.
* Die Anstellung als Rechtspfleger oder Rechtspflegende bietet auch die Möglichkeit, eine lebenslange berufliche Entwicklung zu wählen, da es verschiedene Funktionen gibt, denen man nach entsprechender Berufserfahrung zuleiten kann.
* Ein wichtiger Aspekt dieses Berufs ist die Fähigkeit, auf einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zurückgreifen zu können, der für seine Stabilität bekannt ist und nie krisenhaft ist.
* Zu Ihren Pflichten gehören unter anderem die Arbeit in Schichten, wobei jederzeit Samstage, Sonn- und Feiertage einschließlich dem Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst arbeiten muss. Das bedeutet auch, dass Sie trotz der hohen Anforderungen immer wieder ein bestimmtes Wochenende haben, so dass Ihre Familie Zeit hat, die wir Ihnen gerne überlassen.
* Der Beginn dieser Karriere als Rechtspfleger oder Rechtspflegende erfolgt durch Anstellung, gefolgt von einer Laufbahnausbildung. Die Einstellung kann sowohl vor wie auch während der Ausbildung erfolgen, damit Sie flexibel sein können.
Um diese Position erfolgreich zu besetzen, benötigen Sie eine Fachoberschulreife oder einen Hauptschulabschluss, abgeschlossen zusammen mit einer Lehrzeit (Berufsausbildung) oder sogar bereits absolvierter Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Es werden mindestens 18 Jahre alt sein müssen, zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt. Es wird erwartet, dass Sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder deutschen Staatsangehörige gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes sind.
Aus amtsärztlicher Sicht dienstfähig sein, dies bezieht sich auf die Gesundheit.
Die ersten beiden Monate der Vollzeitausbildung verbringen Sie an der Justizvollzugsschule NRW. Währenddessen lernen Sie die Vorschriften für den Strafvollzug kennen und bekommen Einblicke in Pädagogik und Kriminologie. Danach beginnen Sie Ihre Praxisphase, wo Sie zwei weiteren Justizvollzugsanstalten in NRW in 15-monatiger Zeit weitere drei Schulungen zusätzlich zu erstehen erhalten.
Die erste Phase Ihrer Ausbildung: Theorie
Beginnen Sie mit der Einarbeitung in die relevanten rechtlichen Grundlagen, wobei unser Unterricht fokussiert auf Fundamentalkenntnisse in Volllzugsrecht, anfangs welche Sie in einer gut strukturierten Form erfahren werden.