Arbeitssicherheitsbeauftragter
Der Arbeitssicherheitsbeauftragte übernimmt die Sicherstellung der Einhaltung und Überwachung von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften an allen Unternehmensstandorten.
* Erfüllt erhebliche Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsplatz
Neben der Überprüfung von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen hat er auch den Auftrag, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Diese beziehen sich auf das vorhandene Risiko durch neue oder geänderte Arbeiten.
* Verantwortlich für die Erstellung von Betriebsanweisungen in Zusammenarbeit mit Fachabteilungen.
1. Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen durch Abteilungsangehörige sowie Proaktive Schulung für neue Mitarbeiter." -----------------------------------
Durch fortlaufende Schulungsbemüh ngen bleibt man als Arbeitssicherheitsbeauftra gter stets im Thema übersichtlich. Schnell anwendbare Checklisten werden häufig nach Dutzenden etalisiert, wo ein einfaches Einfügen ( wie HTML-Includes ) eher vermeidbar ist es einem Teammitglied auffordern