Über das Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung (BZ Gotha)
Das BZ Gotha versteht sich als Dienstleistungszentrum, welches die Bildungseinrichtungen der Thüringer Landesverwaltung am Standort Gotha und an der Landesfortbildungsstätte Tambach-Dietharz bei der Erfüllung der Aus- und Fortbildungsaufgaben unterstützt.
Hierbei obliegen dem Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung eine Vielzahl von Aufgaben u.a. die Zurverfügungstellung von notwendigen Lehr- und Lernmitteln, die Bereitstellung von Räumlichkeiten, die Führung des Internatsbetriebes, der Mensa und der Cafeteria sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung der Liegenschaften.
Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
· Bedienung der gebäudetechnischen Anlagen, Störungskontrolle
· Durchführung von kleineren Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten in den Liegenschaften
· Überwachung/Kontrolle von Instandhaltungs- und Instandsetzungstätigkeiten durch Fremdfirmen
· Schließung und Kontrolle der Liegenschaften im Rahmen von Schichtdienst
· Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
· Außen- und Grünanlagenpflege sowie Gehwegreinigung auch in anderen Zweigstellen, sonstige Pflegearbeiten, Winterdienst innerhalb der Liegenschaft
· Transport- und Serviceleistungen insbesondere für den Wohnheim- und Lehrbetrieb, logistische Betreuung von Veranstaltungen (z.B. Bestuhlung, Beleuchtung, u.a.), Pflege und Bereitstellung der (nichttechnischen) Veranstaltungsmedien (Flip-Charts, Medienkoffer, u.a.)
· Pflege des Fuhrparks, der zentralen Werkzeugbestände und Maschinen
Zwingende Qualifikationen:
· mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Handwerksberuf vorzugsweise in den Bereichen Heizung, Lüftung und Sanitär oder
· ein vergleichbarer Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Erfahrung in den genannten Aufgaben
· Führerschein der Klasse B für Pkw und Kleinbusse
· körperliche Belastbarkeit (Fähigkeit zum Ausüben von Hebe- und Tragetätigkeiten von Möbeln und Lasten)
· Bereitschaft für Kurier- und Fahrertätigkeiten
· Bereitschaft zur Übernahme von Bereitschaftsdiensten (z.B. Winterdienst, Rufbereitschaft bei Störungen) auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten