Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Das Landesamt für Denkmalpflege ist Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein (mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) und zugleich als Fachbehörde zuständig für die Erforschung und Erfassung, den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale mit Ausnahme der archäologischen Denkmale.
Ihre Aufgaben
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
1. fachliche Beratung der Genehmigungsbehörden, von Denkmaleigentümern, Architekten und Handwerkern bei der Planung und Bauausführung,
2. Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen,
3. Bearbeitung und Betreuung von Förderprojekten (einschl. Zuwendungsverfahren),
4. Betreuung von Maßnahmen an Kulturdenkmalen im Rahmen steuerlicher Vergünstigungen gem. EStG,
5. Fachaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden,
6. Aufbereitung von Denkmalwissen für Publikationsbeiträge und Vorträge.
Die Aufgabenerfüllung erfordert ein hohes Maß an Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Wir erwarten eine selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise, ein gutes Urteilsvermögen und Abwägungssicherheit sowie ein sicheres, verbindliches Auftreten, verbunden mit ausgeprägter sozialer Kompetenz.
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
7. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Magister/Diplom an einer Universität) der Architektur, der Denkmalpflege, der Kunstgeschichte oder der Restaurierung bzw. Konservierung,
8. nachgewiesene mehrjährige (mind. 2 Jahre) Erfahrung und eigenverantwortliche Tätigkeit in der praktischen Bau- und Kunstdenkmalpflege in einer Denkmalfachbehörde oder Denkmalschutzbehörde oder einer Schlösser- und Gärtenverwaltung,
9. Führerschein Klasse B (PKW) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen sowie zu ganztägigen Dienstreisen,
10. die Fähigkeit, auch komplizierte Zusammenhänge in Wort und Schrift strukturiert und verständlich darzulegen. Hierbei ist ein Verstehen und Auslegen der relevanten Handlungsgrundlagen unabdingbar. Dies macht das Vorliegen verhandlungssicherer Deutschkenntnisse (Nachweis über mindestens Niveau C 1) zwingend erforderlich.
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktkompetenzen erforderlich:
11. Kompetenzen analytisch zu denken und innovativ zu sein, sowie Feedback zu geben und anzunehmen.
Zudem wäre wünschenswert:
12. ein abgeschlossenes zweijähriges Volontariat in einer Denkmalfachbehörde,
13. ein Aufbaustudium in der Denkmalpflege,
14. fundierte Kenntnisse des einschlägigen Denkmal-, Bau- und Planungsrechts,
15. Kenntnisse der schleswig-holsteinischen Kunst- und Denkmallandschaft.
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 13 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
16. ein gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum,
17. ein kollegiales Arbeitsklima,
18. Fortbildungsmöglichkeiten,
19. ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
20. eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten,
21. 30 Tage Urlaub im Jahr,
22. ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement,
23. Zuschuss für den ÖPNV
24. eine gute Anbindung an den ÖPNV.
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Abschluss- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
19. August 2025
an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat III 117, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel, gerne in elektronischer Form an unter dem Stichwort „LDSH praktische Baudenkmalpflege“. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen auf der entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Personalsachbearbeiterin im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Frau Ines Plew (E-Mail:
Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an den Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege, Herrn Dr. Philip Seifert (E-Mail:
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