Weil es weit mehr als ein Job istWir gestalten mit
unseren rund 1.700 Mitarbeitenden unseren Landkreis, der Teil der
wirtschaftlich starken und schönen Region Bodensee-Oberschwaben
Website Jugendhilfe im Strafverfahren (w/m/d)im Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in
Teilzeit (80 %)Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mit
seinen vielfältigen Aufgaben zentrale Anlaufstelle für Eltern und
Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder. Unsere
Mitarbeitenden beraten Familien und bieten Unterstützung bezüglich
Betreuung und Erziehung an.Ihre Aufgaben bei unsInformation,
Beratung und Begleitung straffällig gewordener Jugendlicher und
Heranwachsenden sowie deren Personensorgeberechtigte vor, während
und nach einem StrafverfahrenNetzwerkarbeit mit allen im
Jugendstrafverfahren BeteiligtenZuweisung von Auflagen und
Weisungen sowie deren Begleitung und ÜberwachungBedarfs- und
Entscheidungsklärung von Hilfen zur Erziehung und der
EingliederungshilfeSchutzauftrag bei KindeswohlgefährdungIhr
ProfilSie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.
Sozialarbeiter/in, - pädagoge/in oder Bachelor of Arts – Soziale
Arbeit mit staatlicher AnerkennungSie sind entscheidungsfähig und
ergebnisorientiertSie haben Interesse an der Umsetzung neuer Ideen
und InnovationenSie sind team- und kooperationsfähigSie besitzen
den Führerschein der Klasse B und sind bereit ihr privates Auto für
Dienstfahrten einzusetzenUnser AngebotEine tarifgerechte Vergütung
in Entgeltgruppe S 12 (TVöD)Eine unbefristete Einstellung als
Sozialarbeiter/in zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort
WangenRaum für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung,
verschiedene Arbeitszeitmodelle, Homeoffice, eine attraktive
Altersvorsorge, ein Job-Ticket, Firmenfitness, Job-Fahrrad
u.v.m.Gestalten Sie unseren Landkreis mit.Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung bis 19.11.2025 online unter www.karriere.rv.de.Weitere
Auskünfte erhalten Sie gerne von Herrn Sforza, Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien unter 0751 85-3200. Schwerbehinderte
Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig
berücksichtigt.