Rechtspflegerberuf
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* Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig
* Sachliche Unabhängigkeit, Vergleichbar mit der Stellung von Richterinnen und Richtern
* Ausübung von Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren überprüfbar
Ausbildung zum Rechtspfleger
1. Vorbereitungsdienst von drei Jahren
2. Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Abschnitten
3. Abschluss mit der schriftlichen Rechtspflegerprüfung
Einstellungsvoraussetzungen
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder Mitgliedsstaat der Europäischen Union
* Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsstand nachgewiesen
Ihre Bewerbung
beworben werden können auf einen Einstellungstermin.