Für eine leistungsstarke und moderne Akutklinik suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte und fachlich versierte Persönlichkeit für die Position der Stellvertretenden Ärztlichen Leitung | Zentralen Notaufnahme.
Die Klinik ist ein zentraler Anlaufpunkt für die regionale Notfallversorgung – mit einem breiten Spektrum internistischer, chirurgischer und allgemeinmedizinischer Krankheitsbilder.
In dieser Funktion wirken Sie maßgeblich an der Steuerung und Weiterentwicklung der Notaufnahme mit und übernehmen gemeinsam mit der ärztlichen Leitung medizinische und organisatorische Verantwortung.
Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung als Stellvertretende Ärztliche Leitung | Zentralen Notaufnahme im Raum Passau. Bitte beachten Sie folgende Informationen:
* Eintrag eines entsprechenden Job-Titels bei Ihrer Personalakte.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen in den vorgegebenen Formaten vorliegen. Eine automatische Überprüfung des Senders erlauben Sie bitte auch von der Startseite aus durch Aktivieren des Datenschutz Buttons. Danke.
Ihre Aufgaben
Als Stellvertretende Ärztliche Leitung | Zentralen Notaufnahme sind Ihre Aufgaben unter anderem:
* Unterstützung der ärztlichen Leitung in der medizinischen und organisatorischen Führung der Zentralen Notaufnahme – inklusive Mitverantwortung für Prozesse, Personal und Qualitätssicherung.
* Versorgung und Erstdiagnostik von Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern, in enger Kooperation mit allen Fachabteilungen.
* Kontinuierliche Optimierung der Abläufe, Behandlungsstandards und Versorgungsstrukturen im Rahmen einer modernen Notfallmedizin.
* Supervision und Anleitung der Assistenzärzt:innen und medizinischen Fachkräfte sowie Mitarbeit an Fortbildungen und Teamentwicklung.
Wofür Sie sich qualifizieren
Um erfolgreich zu sein, sollten Sie:
1. Sie sind Facharzt, idealerweise in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin oder Anästhesiologie, und bringen umfangreiche Erfahrung in der Notfallversorgung mit.
2. Sie besitzen die Zusatzbezeichnung